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   KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02   

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https://dejure.org/2003,7863
KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer; Befreiung von der Beibringungspflicht des Ehefähigkeitszeignisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts gemäß § 1309 Abs.2 Satz 1 BGB; Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach ...

  • Judicialis

    BGB § 1309; ; BDSG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1309; BDSG § 13 Abs. 1
    Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01

    Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 3 VA 1/01

    Ehefähigkeitszeugnis - Missbrauch - Videokontakt

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Gemäß § 11 Abs. 2 PStV hat derjenige, der nicht Deutscher ist, durch seinen Reisepass oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates seine Staatsangehörigkeitsverhältnisse nachzuweisen, wobei es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach § 1309 BGB, wie im Verfahren der Anmeldung der Eheschließung selbst, grundsätzlich durch Vorlage eines gültigen Reiseausweises zu führen ist (vgl. Senat StAZ 2000, 303/304 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.09.2006 - 3 W 106/06

    Voraussetzungen zur Befreiung von der Vorlagepflicht eines

    Auch im Übrigen wird es durch Behörden in Serbien und Montenegro nicht erteilt (vgl. KG, Beschl. vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 - OLG-NL 2004, 85 = StAZ 2004, 9).

    aa) Der Nachweis der Staatszugehörigkeit und der Identität ist dabei regelmäßig mindestens durch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kummer: Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse, StAZ 1999, 281), durch die Vorlage eines Ausweises (KG, Beschl. vom 27.06.2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198 = StAZ 2000, 303 =FamRZ 2000, 1363 [LS]; KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O. ) oder sonstiger geeigneter Papiere zu führen, soweit diese die Staatsangehörigkeit ausweisen (Kummer, a.a.O.).

    Den Präsidenten des Oberlandesgerichts als Organ der Justizverwaltung trifft jedoch in Verfahren über die Erteilung der Befreiung der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zumindest die Verpflichtung, die Angaben des Antragstellers von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O.).

  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 15 km/h auf Grund eines Unfalls mit Heckaufprall spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Beweis des ersten Anscheins für eine unfallbedingte Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule; für den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung ist vielmehr nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 - = NZV 2004, 460 = KGR 2004, 523; Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 - = KGR 2004, 85 = NZV 2004, 252; Urteil vom 1. Juli 2002, 12 U 8427/00; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 12 U 8303/95 - = NJW 2000, 877).
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